Offizieller Einpruch der BBB-Fraktion beim im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Gegen den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes legen wir als Fraktion der Gemeinde Schlüchtern aus folgenden Gründen Einspruch ein.
Wir sehen die selben Bedenken wie der Bundesrechnungshof und schließen uns im vollen Umfang seinen Empfehlungen an.
So wurden unter anderem die Klimaziele der Bundesrepublik nicht berücksichtig.Eine Abstimmung des BWVP mit dem Umweltministerium und dem Gesundheitsministerium unterblieb bewusst.
Wir kritisieren, wie der Bundesrechnungshof und die großen Umweltverbände, den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und forderen eine grundlegende Überarbeitung und anschließend eine neue Beteiligung durch die Öffentlichkeit. Denn die gesetzlichen Voraussetzungen für die öffentliche Beteiligung sind nicht erfüllt:
Alternativen wurden nicht mit allen Betroffenen besprochen oder dargelegt
Die Umweltziele werden nicht nachvollziehbar definiert.
Die Kosten-Nutzen-Berechnungen sind intransparent, unbrauchbar und irreführend- sagt auch der Bundesrechnungshof.
Insofern ist für die Öffentlichkeit eine Überprüfung bzw. Nachprüfung des BVWP so nicht möglich. Für Kommunalvertreter ist es somit unmöglich Ihren Bürger eine Erklärung für Entscheidung aus diesem Plan zu geben.
Besonders im Fall des NBS Gelnhausen-Mottgers Projekt Nr.2-002-V02 und ABS/NBS Gelnhausen-Kalbach/Aschaffenburg-Nantenbach sehen wir die betroffene Öffentlichkeit nicht im Sinne des Gesetzes genügend beteiligt.
Sie selbst benennen diese Strecke als Zitat:„Dabei hat sich gezeigt, dass es bei einigen Vorhaben zu Überschneidungen zwischen den betreffenden Maßnahmen begünstigten Nachfragesegmenten kommt.“
Eine Wortwahl die kein Bürger verstehen kann, verbirgt sich jedoch dahinter genau die von uns gesehene Problematik für die Bürger Schlüchtern.
Weiterhin verschieben Sie die Lösung auf die Nachgeordneten Ausführenden, dies ist nicht der Sinn eines Planes.
Wir fordern mit Nachdruck, dass der Entwurf des BVWP grundlegend überarbeitet wird und der Öffentlichkeit erneut,mit einer neuen Frist für Stellungnahmen, vorgelegt werden.
Hierbei sind die betroffenen Gemeindeverwaltungen per Pflicht zur Abgabe einer Meinung zu Beteiligen und nicht per Internet eine nicht gut Nachvollziehbare Öffentlichkeitsbeteiligung anzustreben.
Fristen sind großzügig zu fassen, derzeitige Erfüllen in keiner weise die Möglichkeit die kommunale Politik zu beteiligen. So fanden am 06.03.2016 Kommunalwahlen in Hessen statt. Regeln der Konstituierung erlauben eine vollfunktionstüchtige Kommunalverwaltung frühstens ab Anfang Mai. Eine Frist von Ende März bis Anfang Mai ( 6 Wochen)erlaubt es Hessischen Kommunen nicht an der Einspruchsfrist in breiter Form, unter Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen. Der Wille des einzelnen Bürgers kann somit von den gewählten Kommunalvertretern nicht abgebildet werden!
Weitere Informationen zum aktuellen „ Planwerk“ unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverkehrswegeplan
https://www.baulinks.de/webplugin/2016/0340.php4
https://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/bundesverkehrswegeplan-besteht-eigene
https://www.annette-sawade.de/bundesverkehrswegeplan-2030/
https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Bundesverkehrswegeplan