Anfrage der BürgerBewegung Bergwinkel für die Sitzung des Stadtparlaments am 11.07.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beantwortung folgender Anfrage:
Verschiedene Verwaltungsvorgänge, seien es solche im Bereich des Bauamtes, Vornahme von Planungsaufgaben, seien es solche im Bereich der Vergabe von Bauaufträgen, die über die Arbeiten des Bauhofes hinausgehen, sowie Beratungsverträge werden nicht durch die Verwaltung, sondern durch beauftragte Dritte ausgeführt. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen zur Beantwortung an den Magistrat:
BBB-Fraktion
Die Anfrage der BBB Fraktion betr. Der Vergabe an Dritte wird gemäß § 16 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beantwortet:
Zu 1. Und 3.
Im Amtsbereich Finanzverwaltung / Liegenschaften erfolgte in Vergabe von Aufträgen an Dritte anlässlich der Unterstützung bei der erstmaligen Erstellung doppischer Jahresabschlüsse und der entsprechenden Schlussberichte für die Jahre 2009 ,2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 an Fa. Schüllermann-Wirtschafts- und Steuerberatung – GmbH, Dreieich, mit einem Gesamtauftragsvolumen, veranschlagt nach Zeitaufwand basieren auf Tagessätzen in Höhe von rd. 79.000,00€.
Fa. Schüllermann und Partner wurde zudem im Bereich der Stadtwerke mit der Erstellung und Prüfung der jeweiligen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtwerke Schlüchtern, beginnend ab 2013, beauftragt. Das jeweilige _Auftragsvolumen liegt – ebenfalls auf der Basis von Tagessätzen – bei rd. 13.000,00 € je Abschluss.
Auch erfolgte in diesem Zusammenhang die Unterstützung bei dem bedingt durch die Änderungen des Kommunalen Abgabegesetzte (KAG) grundlegend anzupassenden Aufbau der Gebührenkalkulationen in diesem Bereich.
Im Amtsbereich der Bautechnik und der Bauverwaltung erfolge die Vergabe von Aufträgen an verschiedenen Ingenieurbüros, zum einem zur personellen Unterstützung des Bauamtes und zum anderen für Arbeiten , welche mit dem entsprechenden Equipment (Computerprogramme, Fachwissen,…) ausgestattet sind.
Im Sanierungs- und Unterhaltungsbereich werden die Arbeiten an Dritte vergeben, wenn der Bauhof personell überfordert ist, entsprechende Maschinen fehlen oder das entsprechend geschulte Personal nicht vorhanden ist.
Zu 2.
Eine Vergabe im Bereich der Vorbereitung von Konkreten Bescheiden nach dem Kommunalen Abgabengesetzt (KAG) erfolgte nicht.
Diese werden eigenständig durch die zuständigen Sachgebiete der Verwaltung (Steueramt und Betragsstelle) erstellt.
Ebenso werden die Vorbereitungsarbeiten für die Beitragsstelle durch die zuständigen Sachbearbeiter der Bautechnik durchgeführt