Nach Änderung: Den RP beauftragen, die Daten herauszugeben, wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt (26.09.2016).
Antrag zur nächsten Sitzung am 26.09.2016
Antrag auf Unbedenklichkeitsnachweis durch Vorlage und Auswertung sämtlicher Lärm- und Schallmessungen aller Windenergieanlagen im Stadtgebiet der Stadt Schlüchtern/Gemeindegebiet
Sachdarstellung:
Innerhalb eines Jahres nach in Betriebnahme einer Windkraftanlagen (WKA) ist von dem Betreiber einer WKA eine Lärm-/und Schallmessung durchzuführen. Diese wird unter besonderer Berücksichtigung festgelegter meteorologischer Voraussetzungen durchgeführt.
Es gibt im Stadtgebiet der Stadt Schlüchtern insbesondere in Ramholz, aber auch im Bereich Wallroth immer mehr Beschwerden von Bürgern, dass sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch WKA erleiden, die nahe an ihrem Wohnort errichtet wurden.
Daher ist es notwendig zu überprüfen, ob die Lärm-/und Schall-Messungen sämtlicher WKA vorliegen und das Gegenteil vorweisen.
Beschlussvorschlag:
Das Stadtparlament beschließt, dass die Verwaltung einen prüfrelevanten Nachweis – im Rahmen einer Übersicht – erbringt, dass die vorhandenen WKA, in Abhängigkeit der Anlagenhöhe, der Anzahl der WKA und der Topographie, den umweltrechtlichen Bestimmungen und Prognosen entspricht. Als Nachweis sind die Prognoseberechnungen und Messprotokolle der Lärm- und Schallmessung der genehmigten und in Betrieb befindlichen WKA vorzulegen und auszuwerten, um eine Unbedenklichkeit der Auswirkungen auf den Menschen zu rechtfertigen und zu begründen.
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Neuroth