Schlüchtern, den 05.02.2018
Presseerklärung der BürgerBewegung Bergwinkel (BBB)
Leider enthielt der KN-Bericht vom 31. Januar 2018 über die zwei Tage zuvor stattgefundene Stadtverordnetensitzung betr. der beantragten Windindustrieanlagen in den Brandensteiner Forsten Auslassungen und Fehldarstellungen, die hätten vermieden werden können, wenn der berichtende KN-Mitarbeiter sich im Vorfeld sorgfältig informiert und während der Sitzung gut aufgepasst hätte.
Da wir verschiedentlich auf Widersprüchlichkeiten angesprochen wurden, hier eine Klarstellung:
Es handelte sich nicht, wie von den KN kolportiert, um einen sinnlosen Wiederholungsantrag aus Gründen der Effekthascherei, sondern um einen formal notwendigen Schritt, um die Stadt Schlüchtern in die Lage zu versetzen, gegen die geplanten Windindustrieanlagen in den brandensteiner Forsten vorzugehen. Die BBB-Anträge vom 26. Juni 2017 und vom 29. Januar 2018 hatten zwei unterschiedliche Zielrichtungen:
Bei dem Antrag vom 26. Juni 2017 handelte es sich um eine Grundsatzentscheidung des Stadtparlaments, keine weiteren Windindustrieanlagen in den Gemarkungen Elm und Hutten mehr zuzulassen.
Bei dem Antrag vom 29. Januar 2018 ging es darum, einem konkreten Projektantrag für zwei Windindustrieanlagen in der Elmer Gemarkung das formal notwendige Einvernehmen zu verweigern. Dass die Anlagen auf Privatgrund errichtet werden sollen, ist dabei nicht von Belang.
Wir würden uns wünschen, dass die Kinzigtal Nachrichten zukünftig auch zugegebenermaßen schwierige Zusammenhänge versuchen, solide zu recherchieren. Befremdlich wirkte in dem genannten Bericht auch, dass die Gegner des Antrags ausführlich zu Wort kamen, die Argumente der BBB jedoch unterschlagen wurden, obwohl die Mehrheit der Stadtverordneten ihnen folgte.
Ende der Presseerklärung
an Redaktion 7.2.18 | veröffentlicht: nein (Stand 19.2.18)
Begleitet wurde der o.g. Artikel noch von einem als „Satire“ gekennzeichneten Text des gleichen Autors, Tim Bachmann, in welchem er sich gar nicht einkriegen kann vor Lachen über den Unsinn, mit dem sich die BürgerBewegung Bergwinkel angeblich wichtig zu machen sucht, indem sie das Kaninchen eines Wiederholungsantrags aus dem Hut zaubere.
Der eigentliche Witz an der Sache ist für wohlinformierte Zeitgenossen natürlich, wie sich Bachmann da selbst auf den böswilligen Leim geht und mit souveräner Ignoranz letztlich selber durch den Kakao zieht.
Chapeau! Wir haben selten so über eine Edelfeder unserer lokalen Monopolpresse gelacht.
Aber im Ernst: Die Kinzigtal Nachrichten haben eine quasi-Monopolstellung in der Region und damit auch eine gewisse Verantwortung hinsichtlich ausgewogener und wahrheitsgetreuer Berichterstattung. In Ziffer 1 des Pressekodex des Deutschen Presserates heißt es hierzu:
Die Achtung vor der Wahrheit … und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Wir dürfen hier im Bergwinkel auch von unserer kleinen Lokalzeitung erwarten, dass sie Mindeststandards des Qualitätsjournalismus einhält.
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UPDATE 17.2.18: Auch der KN-Kommentator in heutiger Ausgabe (S. 11 »Nachschlag«) hat nicht den springenden Punkt erkannt, wenn er bezugnehmend auf obige Presseerklärung schreibt:
»Doch die BBB hat offenkundig ein spezielles Problem mit veröffentlichter Meinung, die nicht der ihren entspricht. In Rede stehen Interpretationen unserer Zeitung zur Debatte um Windkraftanlagen auf Elmer Gemarkung aus Schlüchterns jüngster Stadtverordnetensitzung. Diese waren neben der Berichterstattung teils sogar eigens als Satire gekennzeichnet. Und doch geißelt sie die BBB auf ihrer Internetseite als „diffamierende Falschberichterstattung“ – , obwohl jedem Dorfjuristen der Unterschied zwischen Bericht und Meinung geläufig sein sollte. Abgesehen von unterschiedlichen, aber zugleich gültigen Bewertungen … Fehlt der BBB-Führung offenbar jedes Verständnis für Satire. Anders sind die Unterstellungen („Fake News“), unbelegten Behauptungen sowie persönlichen Fouls auf der Website kaum zu erklären. Dennoch glaubt die BBB, gönnerhaft „unserer kleinen Lokalzeitung“ Belehrungen geben zu können. Hierfür bräuchte die BBB-Leitung aber Kompetenz und Souveränität.“«
Im Übrigen stellt sich die Frage, warum die „Richtigstellung einiger Mißverständnisse der letzten Zeit“ betitelte Presseerklärung der BBB vom 5. Februar d.J. von den KN bis heute nicht veröffentlicht wurde. Dann könnten die Leser ganz einfach nachvollziehen, warum es sich bei dem Bericht vom 31. Januar objektiv um eine Falschdarstellung handelte.
Dr. S.E.