Acht aktuelle Fragen zur DB- ABS/ NBS Hanau – Würzburg- Fulda
1. Wo kann ich mich über den jeweils aktuellen Stand der Diskussionen/Planungen informieren ?
Die DB hat eine eigene Website eingerichtet, auf der aktuell aus der Arbeitsgruppe Raumordnungsverfahren und dem Dialogforum berichtet wird:
https://www.hanau-wuerzburg-fulda.de/
Weitere Informationen über https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/hanau-wuerzburg-fulda
2. Wo kann ich mich über das Raumordnungsverfahren informieren ?
Das Raumordnungsverfahren wird durchgeführt vor der zuständigen Raumordnungsbehörde, dem Regierungspräsidium in Darmstadt Abtl. III 31.1. Regionalplanung.
Informationen zum Raumordnungsverfahren gibt es hier:
https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/regionalplanung/landesplanungsshyrechtliche-verfahren/aktuelles-raumordnungsverfahren
3. Wie läuft ein Raumordnungsverfahren ab ?
Informationen ( Flussdiagramm) zum Ablauf eines Raumordnungsverfahrens (Stand November 2014 ) gibt es hier:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Schema_Vorbereitung_und_Ablauf_eines_ROV_%28PDF_284_KB%29.pdf
4. Können in einem Raumordnungsverfahren Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht werden ?
Ja, Behörden, Städte, Gemeinden , Landkreise, Umweltverbände, sonstige Beteiligte, Bürgerinnen und Bürger können Einwendungen geltend machen. Das sollte stets schriftlich erfolgen.
Kontakt: beim Regierungspräsidiums Darmstadt:
Ansprechpartner für das vorstehende Vorhaben:
im Regierungspräsidium Darmstadt: III 31.1 Regionalplanung Frau Mechtild Sander Tel.: +49 (0)6151 12 6117 Fax.: +49 (0)6151 12 8914 E-Mail: mechtild.sander@rpda.hessen.de im Regierungspräsidium Kassel: Herr Heinz Usko
5. Bis wann ist mit der Vorlage der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren durch die DB – den Vorhabenträger – zu rechnen ?
Der Vorhabenträger – DB – beabsichtigt lt. Eigenen Aussagen im 1. Halbjahr 2019 die Antragsunterlagen abzufassen, zu vervollständigen und zu Jedermanns Einsicht bekanntzugeben. Dann können bereits – vorab – Stellungnahmen verfasst werden.
6. Wird es mit / im Zuge des Projekts eine Verbesserung der Sitiuation / Verhältnisse im Nahverkehr geben ?
Im Rahmen des Programms „ FrankfurtRheinMain plus“ sollen 12 Milliarden Euro in die Verbesserung des Schienenverkehrsnetzes FRMplus bis 2030 fließen.
Informationen dazu unter www.FRMplus.de
7. Was passiert in dem Raumordnungsverfahren ?
Zweck des Raumordnungsverfahrens ist die landesplanerische Beurteilung der Raumverträglichkeit des Vorhabens.
8. Was passiert nach der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren ?
Die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben wird in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren geprüft und entschieden.
Mit dem das Verfahren abschließenden Planfeststellungsbeschluss wird dann Baurecht geschaffen und das Vorhaben kann beginnen.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahren ist die von dem Vorhabenträger – DB- gewählte Streckenvariante.
Das ist hier definit die Variante IV – Stausee- Ostumfahrung – mit der die DB auch in das Raumordnungsverfahren geht.
Die Variante VII ( Vogelsbergvariante) ist definitiv n i c h t Antragsvariante und steht aktuell (19.12.2018) n i c h t mehr zur Diskussion.
Gez. Malte Jörg Uffeln (19.12.2018)
Malte Jörg Uffeln, Ringstraße 26, 36396 Steinau an der Straße
www.maltejoerguffeln.de Tel. +49 152-21693672
Die BBB bedankt sich recht herzlich bei Herrn Uffeln für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung!