Antrag der BürgerBewegung Bergwinkel zur Stadtverordnetenversammlung am 28.1.2019
Der Magistrat wird beauftragt für das Jahr 2019 innerhalb des geplanten Haushaltsansatzes 10.000,00 € für Planungskosten für die Synagoge (Grabenstraße/Ecke Weitzelstraße) im Produkt 09.01.01.617900 – Aktive Kernbereiche – bereitzustellen.
Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob es in ‚Aktive Kernbereichs-Förderung‘ aufgenommen werden kann.
Zudem sollte geprüft werden, ob das Nebengebäude, bekannt unter dem Name ‚Rabbinerhaus‘, zwecks Erhaltung der ganzen Immobilieneinheit, ebenfalls in das Förderprogramm aufgenommen werden kann.
Finanzierungsvorschlag:
Produktgruppe Räumliche Planungs-und Entwicklungsmaßnahmen 09.01.01
Produkt 09.01.01.617900 Aktive Kernbereich
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 24
Ablehnung: 1
Enthaltung: 4