Dringlichkeitsantrag –Massnahmen wegen
der Corona-Infektionsgefahr – für
die kommende Sitzung des
Stadtparlamentes .
Die Stadtverordnetenversammlugn möge beschliessen:
- Die Hauptsatzung
der Stadt Schlüchtern
wird in § 2 um
einen weiteren Absatz
ergänzt: “Die
Stadtverordnetenversammlung kann
gemäß § 62 HGO bestimmte
Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten den
Ausschüssen widerruflich zur
endgültigen Beschlussfassung übertragen“
- Die Stadtverordnetenversammlung überträgt,
für den Fall, dass wegen
der Corona-Infektionsgefahr die
Stadtverordnetenversammlung zwingend
nicht tagen kann, sämtliche Aufgaben
zur endgültigen Beschlussfassung an
den Haupt- und Finanzausschuss. Die
Übertragung endet, ohne dass
es eines weiteren
Beschlusses bedarf, wenn die
Gefahren, die von
der Pandemie „Corona“ ausgehen, abgeklungen
sind und die Stadtverordnetenversammlung gefahrlos wieder
tagen kann.
- Der Magistrat
wird beauftragt, zu
prüfen und die
Bevölkerung entsprechen unverzüglich zu informieren, ob derzeit
geplante städtische Veranstaltungen
z. B „We
kehr for Schlüchtern“
pp abzusagen sind.
- Die Stadtverordnenversammlung begrüßt
und unterstützt die bisher
vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen insbesondere die
Einrichtung eines Bürgertelefons.
Begründung:
Die Dringlichkeit ist eindeutig; die Maßnahmen
wichtig.
Es
sollten weiterhin regelmäßige Informationen über
die H P unserer Stadt
angeboten werden. Initiativen
von Bürgern zur
Unterstützung insbesondere
älterer Menschen sollten
gefördert und unterstützt werden; ferner auch
die Einrichtung gewerblicher , ehrenamtlicher, karitativer und
kirchlicher Ideen ( wie zB.
Hol- und Bringedienste).
Die
Hotline sollte von 8.00 h bis
18.00 h werktags, samstags von 08.00
h bis
13.00 h und sonntags
von 9.00 h bis 12.00 h
besetzt sein.
BBB Fraktion
Hans Konrad Neuroth, Schlüchtern, den 16.03.2020